Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist die Bistro PM Inh. Philipp Rieder berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Bistro PM Inh. Philipp Rieder muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass der Bistro PM Inh. Philipp Rieder die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Catering-Leistung entfällt, zustehen:
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung: 40 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 70 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 85 %
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 95 %